Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ)
Abteilung der Gesundheitsrechte des Nicht-EU-Bürgers

Wer darf sich bei der S.S.N. (Staatskrankenkasse) eintragen?

Was für ein Dokument wird für die S.S.N. (Staatskrankenkasse) Eintragungsberechtigte ausgestellt?

Auf welche Sanitätsleistungen sind die an die S.S.N. (Staatskrankenkasse) eingeschriebenen Personen berechtigt?

Fall eines Nicht-EU-Bürgers, der eine Aufenthaltsbewilligung für ärztliche Behandlungen anfragt.

Welche Rechte besitzen die „irregulären“ Nicht-EU-Bürger, die sich in Italien aufhalten und die den Eintritts- und Aufenthaltsnormen, unserem Land gegenüber, regelwidrig sind?

An wen muss sich ein „irregulärer“ Nicht-EU-Bürger, der sich in Italien aufhaltet und den Eintritts- und Aufenthaltsnormen, unserem Land gegenüber, regelwidrig ist, für ärztliche Betreuungen im Notfall wenden?


Wer darf sich bei der S.S.N. (Staatskrankenkasse) eintragen?

Nicht-EU-Bürger, die sich regulär im Land aufhalten und regulär angestellt sind oder selbstständig arbeiten oder in den Arbeitslosenlisten des Arbeitsamts eingetragen sind oder eine Aufenthaltsbewilligung besitzen, die aus folgendem Grund ausgestellt wurde:

  • Asylantrag
  • Adoption
  • Asylantrag aus humanitären Gründen
  • Aus familiären Gründen
  • Asylantrag aus politischen Gründen
  • Gesuch für die Italienische Staatsbürgerschaft
  • Kinderbeaufsichtigung
  • Aus gesundheitlichen Gründen

Nicht-EU-Bürger, die sich aus anderen Gründen, die hier oben nicht erwähnt wurden, regulär im Land aufhalten, die aber eine Aufenthaltsbewilligung besitzen, die mehr als für drei Monate gültig ist und die sich freiwillig bei der S.S.N. (Staatskrankenkasse) eingetragen und den entsprechenden Beitrag eingezahlt haben.


Was für ein Dokument wird für die S.S.N. (Staatskrankenkasse) Eintragungsberechtigte ausgestellt?

An die S.S.N. (Staatskrankenkasse) Eintragungsberechtigte wird der Sanitätsausweis ausgestellt, der dieselbe Gültigkeit der Aufenthaltsbewilligung hat.


Sanitätsleistungen auf die man berechtigt ist

Man hat das Recht auf alle Sanitätsleistungen der S.S.N. (Staatskrankenkasse) mit denselben Modalitäten und zu denselben Bedingungen der italienischen Staatsbürger.


Fall eines Nicht-EU-Bürgers, der eine Aufenthaltsbewilligung für ärztliche Behandlungen anfragt

Die Patientenverlegung für ärztliche Behandlungen in Italien wird im Bereich der humanitären Programme des Gesundheitsministeriums nach Absprache mit dem Außenministerium genehmigt oder im Bereich humanitärer Eingriffsprogramme von der Region Venetien genehmigt.

Damit der Nicht-EU-Bürger, der nicht zu diesen Programmen gehört, ein Visum erhalten kann, muss er seiner Botschaft eine Sanitätserklärung vorlegen, die vom italienischen Krankenhaus, in dem er gepflegt werden will, ausgestellt werden muss. In dieser Erklärung muss die Behandlungsart, das Eintrittsdatum und die vermutliche therapeutische Behandlungsdauer angegeben werden. Der Nicht-EU-Bürger muss außerdem bescheinigen, dass ein Kautionsbetrag deponiert wurde, der dem Betrag von 30 % der vermutlichen Gesamtkosten der angeforderten Sanitätsleistungen entspricht.


Welche Rechte besitzen die „irregulären“ Nicht-EU-Bürger, die sich in Italien aufhalten und die den Eintritts- und Aufenthaltsnormen, unserem Land gegenüber, regelwidrig sind?

An alle Nicht-EU-Bürger, die für die Gesundheitsfürsorge nicht reglementiert sind, wird die Sanitäts-Card ausgestellt, die ein Jahr lang gültig ist und nur für die Vorbeugungsbetreuung, den Mutterschaftsschutz und den Schwangerschaftsschutz gültig ist.


An wen muss sich ein „irregulärer“ Nicht-EU-Bürger, der sich in Italien aufhaltet und den Eintritts- und Aufenthaltsnormen, unserem Land gegenüber, regelwidrig ist, für den Gesundheitsdienst wenden?

Zuständige Ämter (gemäß dem Operationsprotokoll ULSS Nr. 20)

Sprechzimmer CESAIM – Via Golfino – jeden Nachmittag von Montag bis Freitag offen.

Distretto Socio Sanitario n. 1 (Sanitätsdistriktgesellschaft Nr. 1) – Via Poloni Verona – und Distretto Socio Sanitario (Sanitätsdistriktgesellschaft) – San Bonifacio – für “Sanitäts-Card”.

Sprechzimmer der Vorbeugungsabteilung des Gesundheitsgebäudes für Brustkorb-Röntgenbilder oder Laboruntersuchungen.

Distretto Socio Sanitario n.1 (Sanitätsdistriktgesellschaft Nr. 1) – Via Poloni Verona – für Tuberkulosetest, Impfungen und Facharztuntersuchungen.

Familiensprechzimmer für den Vorbereitungskurs zur Geburt, Ermittlungen und IVG (freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung).

Abteilungen und Sprechzimmer der USL (Ortskrankenkasse) und vom Krankenhaus von Verona (Infektionskrankheiten, Pädiatrie, Pneumologie, Dermatologie, Gynäkologie und Geburtshilfe).

 

 

 

ULSS n. 20

 

 Azienda Ospedaliera di Verona

 

Ministero della Salute

 

Ministero degli Affari Esteri

 

Regione Veneto